Kitabeirat

Der Kita-Beirat fungiert als gemeinsames Gremium, welches grundsätzliche Themen, die die strukturellen Grundlagen der Arbeit in der Kita betreffen, diskutiert. Er wirft als Verantwortungsgemeinschaft den Blick auf die Kita als Ganzes. Zudem Berücksichtigt er die im pädagogischen Alltag gewonnenen perspektiven der Kinder und gibt dazu Empfehlungen.

 

Die Mitglieder setzen sich zusammen aus 2 Trägervertretern, der Kita Leitung und stellvertretenden Leitung, zwei pädagogischen Fachkräften und 2 Mitgliedern vom Elternausschuss. Eine Fachkraft für Kinderperspektiven nimmt in beratender Funktion teil.

 

Zu den grundsätzlichen Aufgaben vom Kita-Beirat gehören die Änderung der pädagogischen Gruppenstruktur, die Einführung neuer pädagogischer Programme, die Veränderung/Anpassung der Öffnungszeiten oder die Veränderung des Verpflegungsangebotes in der Kita. Zusätzlich kann der Kita-Beirat Maßnahmen bei Unterschreitung des Personalschlüssels beschließen.

 

Die Sitzungen finden mindestens 1x im Jahr statt oder auf Antrag von mindestens 30% der Mitglieder. 

Sie werden vom Vorsitzenden einberufen.